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Freibeträge und Absetzbeträge geltend machen
Für die Arbeitnehmerveranlagung haben Sie grundsätzlich fünf Jahre Zeit, sofern keine Pflichtveranlagung vorliegt. Das heißt, der letzte Abgabetermin für das Kalenderjahr 2004 ist der 31. Dezember 2009. Je früher Sie allerdings den Antrag stellen, desto eher erhalten Sie Ihr Geld zurück.

"Abschreibposten" gibt es genügend

Als Sonderausgaben geltend gemacht werden können unter anderem Personenversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Lebensversicherung, freiwillige Kranken- und Unfallversicherung, Beiträge zu Pensionskassen, Insassenunfallversicherung), verschiedene Investitionen zur Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung sowie junge Aktien, Genussscheine und Wandelschuldverschreibungen. Unter Werbungskosten sind bestimmte Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehen, steuerlich absetzbar.

Werbungskosten, die Sie heuer noch von der Steuer absetzen wollen, müssen bis spätestens Ende des Jahres bezahlt werden. Darunter fallen z. B. Fortbildungskosten (Kurse, Seminare, Schulungen und damit verbundene Nebenkosten, Fachliteratur etc.) und Ausbildungskosten, die mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen.

Die Arbeitnehmerveranlagung können Sie auch einfach und bequem elektronisch an Ihr Finanzamt übermitteln. Sie finden diesen Service auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter dem Punkt "FinanzOnline".
Foto: Raiffeisen
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