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| Schneller, günstiger, transparenter |
Ab 1. November 2009 wird ein neutraler und einheitlicher Rechtsrahmen für Zahlungsdienste innerhalb der EU und den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) wirksam. Die nationale Umsetzung, das österreichische Zahlungsdienstegesetz, schafft für Verbraucher mehr Auswahl, Sicherheit und Effizienz im Umgang mit Zahlungsdienstleistungen.
Folgende Vorteile ergeben sich für Sie als Kunde der Posojilnica-Bank Ludmannsdorf-Keutschach-Schiefling:
- Verbindlich einheitliche Zahlungsverkehrsregelung im gesamten EWR-Raum
- Garantierte Überweisungsfristen
- Verbesserte Information
- Verlängerte Einspruchsfrist bei Einzugsermächtigungen und Lastschriften von Ihrem Konto (8 Wochen)
- Für nicht autorisierte Zahlungen, die ohne Ihr Verschulden entstanden sind, geht die Haftung für den entstandenen Schaden auf die Bank über
Die Umsetzung des Zahlungsdienstegesetzes wurde in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Fassung 2009, gültig ab 1. November 2009), in die besonderen Bedingungen für Bezugskarten und in die Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen eingearbeitet. Seit 7. September 2009 liegen diese in der Posojilnica-Bank auf.
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Foto: Raiffeisen |
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